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BVerwG, 04.12.1997 - 4 B 203.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens bezüglich der Lärmbelästigung - Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung von Amts wegen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.08.1997 - 14 B 91.3492
- BVerwG, 04.12.1997 - 4 B 203.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 4 B 203.97
Das ist zulässig; ein Tatsachengericht kann sich grundsätzlich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf eine gutachterliche Stellungnahme stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren oder auch erst während des gerichtlichen Verfahrens eingeholt hat (vgl. den vom Berufungsgericht und von der Beschwerde selbst zitierten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1993 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268).Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1993 - BVerwG 4 B 39.92 - (NVwZ 1993, 268) ab, genügt sie nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes.
- BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78
Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 4 B 203.97
Die Rüge, daß der Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt worden sei, kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche ein Beteiligter selbst zumutbarerweise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116).